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Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Ratgeber · Pflegelöwen-Team · Aktualisiert am 13. Oktober 2026

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Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld bis zu Pflegesachleistungen. Der Weg dorthin ist einfacher, als viele denken, wenn man die Schritte kennt.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse (sie gehört zu Ihrer Krankenkasse) genügt. Stellen Sie ihn frühzeitig: Der Leistungsbeginn hängt von Antragstellung und Anspruchsvoraussetzungen ab. Bei späterer Antragstellung können Leistungen ab Beginn des Antragsmonats gewährt werden. Ihre Pflegekasse prüft den konkreten Beginn.

Schritt 2: Der Besuch des Medizinischen Dienstes (MD)

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin – meist bei Ihnen zuhause. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.

  • Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch: Was fällt schwer, wobei ist Hilfe nötig?
  • Beschönigen Sie nichts – zeigen Sie den Alltag, wie er wirklich ist.
  • Nehmen Sie eine vertraute Person oder Ihre*n Pflegeberater*in dazu.

Schritt 3: Bescheid prüfen – und bei Bedarf widersprechen

Der Bescheid kommt schriftlich. Wenn Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und klären Sie, welche Unterlagen Ihren tatsächlichen Hilfebedarf belegen.

Unser Tipp: Beratung und Kosten vorher klären

Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen, die nächsten Schritte und die Vorbereitung auf die Begutachtung zu besprechen. Umfang und Finanzierung unserer Begleitung klären wir individuell vorab. Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung bedeutet keine pauschale Kostenübernahme für jede Begleitung oder Unterstützung im Widerspruchsverfahren. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach ihrem Beratungsangebot.

Weitere Informationen: Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung und Widerspruch · § 33 SGB XI: Leistungsbeginn · Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberatung.

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