Pflegeberatung
Beratung zu Pflegegrad, Anträgen und Leistungen. Ob die Pflegekasse einen Beratungseinsatz finanziert, klären wir anhand der gesetzlichen Voraussetzungen.
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Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld bis zu Pflegesachleistungen. Der Weg dorthin ist einfacher, als viele denken, wenn man die Schritte kennt.
Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse (sie gehört zu Ihrer Krankenkasse) genügt. Stellen Sie ihn frühzeitig: Der Leistungsbeginn hängt von Antragstellung und Anspruchsvoraussetzungen ab. Bei späterer Antragstellung können Leistungen ab Beginn des Antragsmonats gewährt werden. Ihre Pflegekasse prüft den konkreten Beginn.
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin – meist bei Ihnen zuhause. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
Der Bescheid kommt schriftlich. Wenn Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und klären Sie, welche Unterlagen Ihren tatsächlichen Hilfebedarf belegen.
Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen, die nächsten Schritte und die Vorbereitung auf die Begutachtung zu besprechen. Umfang und Finanzierung unserer Begleitung klären wir individuell vorab. Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung bedeutet keine pauschale Kostenübernahme für jede Begleitung oder Unterstützung im Widerspruchsverfahren. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach ihrem Beratungsangebot.
Weitere Informationen: Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung und Widerspruch · § 33 SGB XI: Leistungsbeginn · Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberatung.
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