Ambulante Pflege
Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft bei Ihnen zu Hause – zuverlässig und herzlich.
Mehr erfahren – Ambulante PflegeBeratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – persönlich bei Ihnen zu Hause.
Pflege beginnt oft mit vielen Fragen und noch mehr Formularen. Unsere Ansprechpartner bringen Ordnung hinein: verständlich, geduldig und an Ihrer Seite – gern auch bei Ihnen zu Hause.
Auf einen Blick: Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Hannover sowie Unterstützung bei Fragen zu Pflegegrad-Anträgen und Leistungen der Pflegekasse. Termin: 0511 373 566 50.

Ihr direkter Draht
Stellen Sie Ihre Fragen direkt – ohne Umwege.


Wobei wir helfen
Ob Sie ganz am Anfang stehen oder Ihre bestehende Versorgung verbessern möchten: Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen – und nehmen Ihnen den Papierkram ab.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in Ihrer häuslichen Umgebung durch. Wir besprechen den Pflegealltag, passende Hilfen und Ihre Fragen. Die Kosten des gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatzes trägt die zuständige Pflegeversicherung.
Gut zu wissen: Die Pflegekasse trägt die Kosten eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Andere Beratungsleistungen und deren Finanzierung klären wir vorab.
Mediathek
Manchmal hilft Sehen mehr als Lesen: Einblicke in die ambulante Arbeit der Pflegelöwen.
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So läuft es ab
Rufen Sie an unter 0511 373 566 50 oder fordern Sie einen Rückruf an.
Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch – und prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Anträge, MD-Vorbereitung, Widersprüche: Wir begleiten Sie, bis Ihre Versorgung steht.
Persönlich weiterkommen
Nennen Sie uns Ihr Anliegen und wie wir Sie erreichen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung passt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Manuela Frubel
0511 373 566 50
Kontakt über die Zentraleinfo@pflegeloewen.de
Fragen vor dem ersten Gespräch
Wer Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich eine vierteljährliche Beratung genutzt werden. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung von § 37 SGB XI.
Die gesetzlich vorgesehene Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise privaten Pflegeversicherung bezahlt; bei Beihilfeberechtigung anteilig durch den Beihilfeträger. Andere gewünschte Leistungen und deren Finanzierung besprechen wir gesondert.
Der Beratungseinsatz findet grundsätzlich in Ihrer eigenen Häuslichkeit statt. Die erste Beratung muss dort erfolgen. Nach aktueller Gesetzeslage kann auf Wunsch bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, sofern die gesetzlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder über unsere Anfrage.
Ja. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf eine halbjährliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit. Auch beim Bezug ambulanter Pflegesachleistungen kann diese Beratung halbjährlich genutzt werden. Wir klären mit Ihnen, welche Form zu Ihrer Situation passt.
Für die erste Kontaktaufnahme genügen Ihr Name, eine Telefonnummer und der Stadtteil beziehungsweise die Postleitzahl. Pflegegrad, Pflegegeldbezug und die nächste Nachweisfrist klären wir im persönlichen Gespräch. Bitte keine Gesundheitsdaten über das allgemeine Kontaktformular senden.
Sie können einen Beratungstermin auch anfragen, wenn Ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen anderen Dienst organisiert wird. Ob und wann ein Termin möglich ist, stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Social Media
Unter @pflegeloewen zeigen wir den echten Pflegelöwen-Alltag: unser Team, unsere E-Autos und News aus dem Rudel.
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Wir sind für Sie da
Kostenlos und unverbindlich: Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an – wir melden uns schnellstmöglich.
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Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt eine gut organisierte Pflege zu Hause. Wir besprechen Ihre Fragen, die nächste Nachweisfrist und die Terminmöglichkeiten in Hannover.
Halten Sie den Bescheid zum Pflegegrad, ein Schreiben zur Nachweisfrist und Ihre Fragen bereit. Überlegen Sie, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und wo Entlastung gebraucht wird.
Wir betrachten gemeinsam Ihre häusliche Pflegesituation. Dazu gehören praktische Abläufe, vorhandene Hilfsmittel, die Selbstständigkeit und mögliche Unterstützung für pflegende Angehörige.
Der durchgeführte Beratungseinsatz wird gegenüber der Pflegeversicherung nachgewiesen. Empfehlungen und nächste Schritte besprechen wir mit Ihnen; die Weitergabe erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Termine können Sie für alle Hannoveraner Stadtteile anfragen, etwa List, Südstadt, Vahrenwald, Bothfeld, Linden, Döhren, Misburg und Bemerode. Für Garbsen, Langenhagen, Laatzen und Isernhagen prüfen wir Besuche nach Absprache.
Beratungsbesuch anfragenRechtsstand geprüft am 13.10.2026: § 37 SGB XI ↗
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Persönliche Erfahrungen
Kundenstimme
Frank fühlt sich bei den Pflegelöwen sehr wohl und gut aufgehoben. Er schätzt, wie gut sich das Team um ihn kümmert, und ist für die Unterstützung sehr dankbar.
Sinngemäß nach seiner persönlichen Rückmeldung wiedergegeben.
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