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Wer einen Angehörigen pflegt, leistet Großes – braucht aber auch Pausen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Sie springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
Verhinderungspflege ist eine zeitweise Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Sie kann beispielsweise durch einen Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder Angehörige erfolgen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht 2026 für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Verhinderungspflege ist für höchstens acht Wochen je Kalenderjahr möglich. Bereits verbrauchte Leistungen mindern das verbleibende Budget; bei Angehörigen gelten besondere Erstattungsregeln.
Seit 2026 muss die Kostenerstattung mit den Nachweisen spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse beantragt werden. Für Ersatzpflege im Jahr 2026 ist das der 31. Dezember 2027. Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen und die mögliche Abrechnung.
Rufen Sie uns an unter 0511 373 566 50. Wir besprechen Ihren Bedarf, prüfen Kostenübernahme und verfügbare Teams und stimmen einen möglichen Beginn mit Ihnen ab. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Ambulante Pflege.
Quelle und weitere Informationen: Bundesgesundheitsministerium: Häusliche Pflege und Verhinderungspflege (Stand: 14. September 2026).
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